Onlineshopping: Betrugsgefahr im Internet vermeiden
Onlineforen berichten von den schwarzen Schafen unter den Online-Shops. “Elektro Geizhals” und “Telepark24-shop.de” sind nicht mit positiven Einträgen im Internet bedacht. Wenn keine Ware kommt, nennt man das Betrug. Und die Gefahr einem solchen Betrüger auf den Leim zu gehen ist groß. Also: AUFPASSEN und bei Sonderangeboten nicht gleich den Kopf verlieren. Wie Sie Probleme beim Onlineshopping vermeiden können haben wir hier auszugsweise für Sie zusammengetragen:
Achten Sie auf ein vollständiges Impressum des Internethändlers. Name der Firma, Postadresse (kein Postfach !!!), Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei einer GmbH können über Internet im Handelsregister die Angaben überprüft werden.
Testen Sie VOR einer Bestellung, wie der Händler erreichbar ist. Gibt er auf eine E-Mail-Anfrage keine Antwort und ist auch telefonisch nicht erreichbar, dann sollten Sie mit ihm kein Geschäft wagen.
Gütesiegel sind Vertrauenssache – aber vertrauen Sie ihnen nicht. Diese Siegel können illegal sein oder nichts mit dem Shop zu tun haben. Manche unseriösen Anbieter setzen einfach einen Link hinter das Siegel. Informieren Sie sich bei den Siegel-Herausgebern, ob der gewünschte Shop das Siegel rechtmäßig verwendet. “Geprüfter Online Shop”, “Trusted Shop” und “s@fer shopping” sind einige der bekannten “Prüfplaketten” für Internet-Händler. Aber auch ohne Siegel kann ein Anbieter seriös arbeiten.
Preissuchmaschinen sind kein Garant für gutes Einkaufen im Internet. Hier wird nur nach dem Produkt und dem besten Online-Preis gesucht.
Bietet der Händler nur Vorauskasse als Zahlungsmöglichkeit an, handelt er Regelwidrig. Kauf auf Rechnung oder per Nachname wird für Neukunden empfohlen. Haben Sie trotzdem dem Händler das Geld im Voraus überwiesen oder mit der Kreditkarte bezahlt und Sie erhalten keine Ware oder diese nicht vollzählig, beschädigt, gebraucht oder anders als bestellt, so müssen Sie den Händler auffordern das Geld zurück zu zahlen. Funktioniert das nicht, bietet sich ein gerichtliches Mahnverfahren an. Das beantragt man mit einem Formular beim zuständigen Mahngericht. Dazu benötigt man jedoch die korrekte Anschrift des Händlers. Wenn man die nicht hat – zum Beispiel weil die Adresse im Impressum falsch ist – kann es Sinn machen, Strafanzeige zu stellen.


April 27, 2009 







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