Wie Billigflieger eine Reiseversicherung unterjubeln
Es ist eigentlich mittlerweile verboten, wenngleich den Low-Cost-Carriern noch eine Art Schonfrist eingeräumt wurde. Die Zeiten, in denen die FLuggesellschaften einen Billigflug für 19,90 € in der Buchungsmaske prominent ausweisen, der schlussendlich bei genauerem Hinsehen aber 89 € kostet, weil u.a. (!) noch beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung mit in das Produktbündel einbezogen wurde, sind eigentlich vorbei. Eigentlich.
Noch immer nutzen die Airlines aber diesese "Kommunikationsinstrument" um Reisende zu locken, wenngleich eine EU-Verordnung dies mittlerweile genau genommen untersagt. Besonderer Trick ist seitens der Anbieter dabei die getroffene Vorauswahl für Zusatzleistungen innerhalb der Buchungsmaske, die etwa das Reisegepäck oder eben auch die Reisepolice betreffen kann. Hier sei Vorsicht angemahnt: Klicken Sie nicht einfach durch die Buchungsmaske hindurch, sondern lassen Sie die Augen ruhig aufmerksam über das Gezeigte wandern - Sie könnten sich wundern, was das so alles für Sie vorab angekreuzt ist.
Ob ein Reisender eine Versicherungspolice zusammen mit der Buchung abschließen will oder nicht muss natürlich jeder selbst für sich entscheiden - wir wollen hiervon keineswegs abraten! Auch raten die Verbraucherschützer nicht davon ab, bei Billiganbietern zu buchen. Nur ist hier eben besondere Aufmerksamkeit beim Buchungsprozess geboten.
Das Problem sollte sich im übrigen zum Ende des ersten Quartals 2009 hin von alleine lösen. Bis dahin gilt die Schonfrist (eine Art Übergangslösung) welche die EU den Fluggesellschaften gesetzt hat. Spätestens dann sollten die Richtlinien zur Transparenz umgesetzt worden sein.


Februar 4, 2009 







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