Welche Versicherungen müssen durch eine Heirat geändert werden?
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Welche Versicherungen müssen durch eine Heirat geändert werden? Es fängt nämlich schon beim Namen an, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach bei den meisten Frauen, neuerdings auch öfters bei den Männern, ändert. Namensänderungen müssen in Policen korrigiert werden.
Ganz wichtig ist auch an das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung zu denken. Durch eine Heirat tritt oft der Ehepartner als begünstigte Person ein. Eheleute sollten sich gegenseitig zur Absicherung einsetzen.
Sind nach der Heirat Versicherungen doppelt vorhanden, wie sehr oft die Privathaftpflichtversicherung, so sollte man die Versicherung kündigen, die jüngeren Datums ist. Das Gleiche gilt für Rechtschutzversicherungen.
Eine an den neuen Hausstand angepasste Hausratversicherung ist sehr sinnvoll. Hat man eine solche noch nicht, so sollte man diese Versicherung unbedingt abschließen.
Bei der Kfz-Versicherung muss auch ein wichtiger Punkt beachtet werden. Steht ein bestimmter Nutzerkreis in der Kfz-Versicherung, so sollte er um den Partner ergänzt werden.
Auf eine Kranken- oder Unfallversicherung hat eine Heirat keinen Einfluß, da es sich hierbei um Personen-Versicherungen handelt und nicht um Familien-Versicherungen.


April 15, 2009 







Bisher keine Kommentare...sei der Erste!