Kinder sind beim Stalldienst nicht gesetzlich unfallversichert

Kinder sind gerne mit Tieren zusammen. Haben sie kein eigenes oder kann das eigene zuhause nicht versorgt werden, dann gehen Kinder und Jugendliche gerne mal auf den Bauernhof oder wie im vorliegenden Fall zum Reiterhof. Aber wie sind sie versichert, wenn sie beim Füttern helfen, egal ob für das eigene Pferd, das dort untergebracht ist, oder für ein anderes? Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen von jugendlichen Helfern auf dem Reiterhof nur in Ausnahmefällen. Kinder sind beim Stalldienst nicht gesetzlich unfallversichert. Denn es handelt sich laut dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein bei den Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen meist nicht um arbeitnehmerähnliche Beschäftigungen. Im Vordergrund steht, den engen Kontakt zu den Tieren zu pflegen. Deshalb sind solche Unfälle keine Arbeitsunfälle und somit greift auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Darum ist es ganz wichtig und dringend anzuraten, dass Eltern ihre Kinder durch eine private Unfallversicherung absichern. Damit sind dann auch die Risiken bei Freizeitbeschäftigungen der Kinder und Jugendlichen abgedeckt.

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