Unfälle auf Arbeitsweg nicht immer versicherte Arbeitsunfälle

Dass Umwege auf dem Weg zur und von der Arbeit nicht versichert sind, war sicher schon jedem klar oder man hatte davon mal gehört. Nun hat das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 22.10.2009 entschieden, dass Unfälle auf dem Arbeitsweg nicht immer versicherte Arbeitsunfälle sind.

Eine Frau hatte geklagt, als die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannte. Sie hatte am Arbeitstag zuerst das Auto ihres Sohnes vor der Garage weggefahren, bevor sie ihr Auto aus der Garage holen wollte. Leider geschah es, dass sie sich Verletzungen zuzog, als der Wagen losrollte mangels angezogener Handbremse und die Frau hinfiel.

Das Gericht entschied allerdings, dass das Umparken des Fahrzeuges nicht in sachlichem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz steht. Das Unfallversicherungsrecht findet keine Anwendung, da die Mutter sich mit ihrem Sohn hätte absprechen müssen, dass dieser das Auto wegfährt.

Unglückliche Umstände mit Unfallfolgen, für die allerdings die Berufsgenossenschaft laut dem Urteil des Sozialgerichtes Detmold nicht haftbar gemacht werden kann.

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