Sinnvolle Versicherungen für Kinder

Eltern denken daran, dass ihre Kinder die wichtigsten Versicherungen haben, beziehungsweise dass sie ab Geburt in die Versicherungen der Eltern mit aufgenommen werden. Das sind zum Beispiel die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Private Haftpflichtversicherung. Nun will man vielleicht aber auch rechtzeitig die Zukunft des Kindes mit Zusatzversicherungen absichern, wie die Altersvorsorge oder die Ausbildungsversicherung. Wir haben die sinnvollen Versicherungen für Kinder im Folgenden dargestellt:

1) Private Unfallversicherung: Wie anfangs des Berichtes schon erwähnt, ist diese Versicherung durchaus sinnvoll. Zu beachten ist, dass solche Verträge neben der Grundsumme auch eine so genannte Progression enthalten, sodaß mit der Schwere des Unfalls die Entschädigung auch über die Grundsumme hinaus geht.

2) Kinder-Invalidität: Diese Versicherung ist auch als sinnvoll zu erachten. Denn sollte das Kind, was man ja nicht hofft, durch eine Erkrankung eine lebenslange Behinderung erleiden, so gäbe es diese Kinder-Invaliditäts-Versicherung dafür. Sinnvoll ist es, wenn in der Versicherung eine monatliche Rentenzahlung enthalten ist.

3) Ausbildungsversicherung: Der Name machts. Dadurch denkt man, diese Versicherung ist gewissermaßen ein Muß für die Kinder. Weit gefehlt. Diese Ausbildungsversicherung ist oft überflüssig. Für das angelegte Geld gibt es nach 16 oder 18 Jahren relativ wenig Zinsen. Ein normaler Sparplan ist meist sinnvoller.

4) Altersvorsorge: Da die Laufzeit bis zu 60 Jahre betragen kann und am Ende vergleichsweise wenig raus kommt, ist diese Art von Versicherung auch eher nicht für Kinder empfehlenswert. Es reicht hier die normale Altersvorsorge zum Berufsbeginn vollkommen aus.

5) Kranken-Zusatzversicherung: Für Kinder übernehmen in der Regel die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Behandlung. Man sollte genau prüfen, welche Zusatzleistungen die private Versicherung anbietet und ob man diese überhaupt für die Kinder braucht.

6) Krankenhaus-Tagegeld: Diese Versicherung ist für Kinder überflüssig. Auch, wenn der Vater oder die Mutter im Krankenhaus rund um die Uhr bei dem kranken Kind sind, zahlen die Kassen einen festen Tagessatz.





Themen
· Die Grundlagen
· Leistungsumfang
· Wer ist versichert?
· Thema Kosten
· Typische Schadensfälle
· Der richtige Vertrag
 
PRIVATHAFTPFLICHT

Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.

 

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz

Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.

 

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.


Vergleich zur Privathaftpflicht

powered by finanzen.de
Gepostet von alex am 3 Jul, 2009 in der Kategorie Versicherungen. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

Kommentar (wird erst nach Freischaltung angezeigt!)