Zahlt die Krankenkasse rezeptfreie Medikamente?
Seit dem Jahr 2004 wurde die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen in Punkto Zahlung von rezeptfreien Medikamenten eingeschränkt. In den Arzneimittel-Richtlinien heisst es hierzu, dass zwar apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen sind. Wie überall gibt es aber auch hier Ausnahmen.
Wann zahlt die Krankenkasse rezeptfreie Medikamente? Ausnahmsweise zulässig ist die Verordnung, wenn die Arzneimittel bei einer Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Ein gutes Beispiel dazu ist das Medikament ASS (Acetylsalicylsäure). Wenn es nur zur Vorbeugung genommen wird, dann handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsvorsorge und die Kosten werden hierfür dann nicht von der Krankenkasse übernommen. Es ist dann ein rezeptfreies Medikament. Dient es allerdings zur Nachsorge von einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, sowie nach arteriellen Eingriffen, dann hat das Medikament therapeutischen Charakter und wird von der Krankenkasse auch bezahlt.


April 30, 2009 







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