Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkassen

Schon gewußt? Die Krankenkassen bitten zur Kasse. Viele Mitglieder haben in den vergangenen Tagen die Mitteilung ihrer Krankenkasse bekommen, dass sie einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro leisten müssen. Der Ärger zusätzlich liegt darin, dass dieser Zusatzbeitrag der Krankenkassen nicht über die herkömmliche Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt werden kann, sondern der Arbeitnehmer, sprich das Krankenkassenmitglied muss selbst daran denken, und entweder einen Dauerauftrag einrichten oder eine Einzugsermächtigung erteilen. Wie dreist ist das denn?

Wenn Sie sich darüber extrem ärgern und ohnehin schon mit dem Gedanken gespielt haben, ihre Krankenkasse zu wechseln, dann haben Sie im Zeitpunkt der Festsetzung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht.

Nach Genehmigung vom Bundesversicherungsamt kann jede Kasse ohne Prüfung 8 Euro verlangen. Will sie mehr, dann muss das Einkommen der Mitglieder einzeln geprüft werden. Der maximale Zusatzbeitrag liegt bei 1 % vom Einkommen, höchstens 37,50 Euro pro Monat.

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