Kündigung der Krankenkasse

Wer einen günstiger Krankenversicherungstarif findet, der kann bei seiner Krankenkasse jeweils die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. An die Wahl der neuen Krankenkasse ist man dann allerdings für einen Zeitraum von 18 Monaten gebunden. Dann kann man erneut die Kündigung der Krankenkasse aussprechen.

Allerdings entfällt diese Bindungsfrist, wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erheben würde oder einen eventuell bestehenden erhöht. Für solche Fälle gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Wenn man allerdings beim Krankenkassenwechsel einen Wahltarif abgeschlossen hat bei der Krankenkasse, dann ist man an die Kasse drei Jahre gebunden. Hier besteht dann keine Möglichkeit der vorzeitigen Sonderkündigung.

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