Krankenversicherung nach der Scheidung

Wer während der Ehe bei dem Ehepartner mit versichert war in der Krankenversicherung, der muss sich nach der Scheidung selbst versichern. Dazu muss man Informationen bei der Krankenkasse einholen.

Nach der Scheidung ist man nicht mehr familienversichert. Welche Krankenversicherung hat man nach der Scheidung? Man kann sich dennoch freiwillig weiterversichern, wenn unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Familienversicherung ununterbrochen für 12 Monate Versicherungsschutz oder in den vergangenen 5 Jahren vor dem Ausscheiden für 24 Monate Versicherungsschutz bestanden hat.

Sollte keine freiwillige Versicherung möglich sein, dann tritt die sogenannte Versicherungspflicht der Nichtversicherten ein.

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