Zuschüsse die Krankenkassen ihren Patienten zahlen
Das aktuelle Patientenrecht besagt, welche Zuschüsse Krankenkassen ihren Patienten zahlen müssen. Viele wissen davon gar nichts. Aktuelle Geld News möchte das ändern. Es ist schon allein die Verschreibung von Massagen und Krankengymnastik in der heutigen Zeit schwierig geworden. Man muss praktisch mit dem Kopf unter dem Arm in die Arztpraxis kommen, um ein Rezept zu erhalten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Diese werden ihren Mitgliedern Listen mit zertifizierten Kursanbietern aushändigen. Zudem werden Zuschüsse für zugelassene Kurse geleistet. Dies betrifft zum Beispiel die Rückenschule, die in einem Fitnessstudio abgehalten wird. Weiter bekommt man einen Zuschuss für den Besuch einer Yogaschule, sowie die Teilnahme an Fitnessprogrammen und Ernährungsberatungen. Jährlich können solche Kurse neu bezuschusst werden. Früher undenkbar, jetzt möglich.
Die Akupunktur für Migränepatienten ist als Heilmethode endlich von vielen Krankenkassen anerkannt worden und wird von ihnen bezahlt. Ein Zuschuss der Krankenkasse ist eine sogenannte Primärprävention gemäß § 20 SGB V. Ca. 80 % der Kurskosten werden in der Regel übernommen, manchmal in sogenannten Härtefällen sogar 90 %. Betragsmäßig sind es maximal 75 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen werden derartige genannte Kosten zu 100 % übernommen. Es gibt unzählige zuzahlungsfreie Medikamente. Den Arzt darauf angesprochen, kann man Geld sparen.
Betroffen sind Präparate wie Antibiotika, Cholesterinsenkungsmittel, Schmerzmedikamente und Blutdrucksenker. Da Ärzte aufgrund des Arzneimittelversorgungs- und Wirtschaftlichkeitsgesetzes auch Medikamente ohne Zuzahlung verordnen dürfen, lohnt sich die Nachfrage beim nächsten Arztbesuch.


November 12, 2009 







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