Krankenkassen müssen Hörgeräte bezahlen


Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.12.2009, B 3  KR 20/08 R, müssen Krankenkassen hochwertige Hörgeräte in voller Höhe bezahlen.

Ein junger Mann, der hörgeschädigt ist, hatte geklagt und vom Gericht den vollen Betrag zugesprochen bekommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes haben schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten. Diese Versorgung muss die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen erlauben. Und so ein hochwertiges Hörgerät kann schon mal sehr teuer sein und den bisherigen Festbetrag der Krankenkasse um ein vielfaches übersteigen.

Bisher gab es einen Sockelbetrag von unter 1000 Euro, egal was das Gerät tatsächlich kostet. Das höchste deutsche Sozialgericht hat das nun verboten. Die Krankenkasse dürfen schon Festbeträge bezahlen, aber es muss ein unmittelbarer Behinderungsausgleich erfolgen. Reicht der Festbetrag für Hörgeräte objektiv nicht aus, dann ist die Leistungspflicht der Krankenkasse nicht begrenzt. Damit hat das Bundessozialgericht eine gute Grundsatzentscheidung getroffen.





PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Wer darf sich privat krankenversichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

 

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt (das entspricht 4.162,50 Euro im Monat; Stand 2010).

 

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

 

Die Private ist oft günstiger

Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.



Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter oder Ihr Brutto-Monatseinkommen überstieg die letzten 3 Jahre in Folge 4.162,50 Euro? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!


Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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Gepostet von alex am 25 Jan, 2010 in der Kategorie Krankenversicherung. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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