Krankenkassen müssen Hörgeräte bezahlen

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.12.2009, B 3  KR 20/08 R, müssen Krankenkassen hochwertige Hörgeräte in voller Höhe bezahlen.

Ein junger Mann, der hörgeschädigt ist, hatte geklagt und vom Gericht den vollen Betrag zugesprochen bekommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes haben schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten. Diese Versorgung muss die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen erlauben. Und so ein hochwertiges Hörgerät kann schon mal sehr teuer sein und den bisherigen Festbetrag der Krankenkasse um ein vielfaches übersteigen.

Bisher gab es einen Sockelbetrag von unter 1000 Euro, egal was das Gerät tatsächlich kostet. Das höchste deutsche Sozialgericht hat das nun verboten. Die Krankenkasse dürfen schon Festbeträge bezahlen, aber es muss ein unmittelbarer Behinderungsausgleich erfolgen. Reicht der Festbetrag für Hörgeräte objektiv nicht aus, dann ist die Leistungspflicht der Krankenkasse nicht begrenzt. Damit hat das Bundessozialgericht eine gute Grundsatzentscheidung getroffen.

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