Gesundheitsfonds: Kann man wegen den höheren Beiträgen die Krankenkasse kündigen?

Kann man wegen höheren Beiträgen durch den Gesundheitsfonds die Krankenkasse kündigen? Gibt es dafür etwa ein Sonderkündigungsrecht? Die Fragen müssen mit nein beantwortet werden. Die Bundesregierung hat ausdrücklich festgelegt, dass der Gesundheitsfonds mit seinem einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 % kein Sonderkündigungsrecht begründet. Wer also bisher in seiner Kasse beispielsweise einen Satz von 15,2% gezahlt hat und jetzt eine höhere Belastung hat, kann sich nicht auf den neuen Beitragssatz berufen, wenn er das letzte Mal vor weniger als 18 Monaten die Krankenkasse gewechselt hat. Innerhalb dieser Frist ist sein normales Kündigungsrecht sozusagen verbraucht. Erst nach Ablauf der besagten 18 Monate ist ein erneuter Wechsel möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, das als Hinweis, wenn die Krankenkasse einen Sonderbeitrag erstmalig erhebt oder einen bestehenden Sonderbeiträg erhöht.


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