Bundeskartellamt prüft Krankenkassen-Zusatzbeiträge


Mehrere Krankenkassen planen Zusatzbeiträge und riefen damit jetzt auch das Bundeskartellamt auf den Plan. Das Kartellamt beschäftigt sich mit dem Vorgang, nachdem mehrere Beschwerden von Verbrauchern vorliegen. Krankenkassen gelten grundsätzlich als Unternehmen und unterliegen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht. Begrüßt wurde dieses Vorgehen durch Verbraucherschützer und Arbeitgeberverband.

Als „wettbewerbsfeindlich“ bezeichnete BDA-Präsident Dieter Hundt die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vertritt die Meinung, dass die Erhebung von Zusatzbeiträgen durch die meisten Kassen dazu führt, dass Patienten keine Chance mehr hätten, sich zu wehren. Auch der 1. Februar als Starttermin wird kritisiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel soll sich ebenfalls kritisch zu den Extrakosten für Patienten geäußert haben. Das „Handelsblatt“ zitiert Teilnehmer der Fraktionssitzung von CDU und CSU, in der sie gesagt haben soll, dass man sich genau anschauen werde, was die Kassen machen und dies in anderen Fällen ein Fall für das Kartellamt wäre.

Kritik kommt auch von der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner zum 1. Februar als Startdatum für die Zusatzbeiträge. Wie sie der „Rheinischen Post“ mitteilte, müsse eine Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor Fälligkeit des ersten Beitrages auf die Erhöhung hinweisen. Im Falle von DAK und KKH-Allianz wäre dies z.B. nicht mehr möglich, da diese erst am Montag eine Erhöhung von acht Euro angekündigt hatten. Die Kassen sehen diese Kritik als Stimmungsmache, da sie sich im Recht sehen, die Beiträge zu erhöhen. In diesem Jahr erwarten sie eine Finanzlücke von fast vier Milliarden Euro. Sollten die Kassen mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds tatsächlich nicht auskommen, ist es ihnen erlaubt, auf Zusatzbeiträge zurückzugreifen.

Die größte deutscheKasse Barmer GEK sieht die Schuld an diesem Zustand bei der Politik. Nicht die Krankenkassen seien verantwortlich, vielmehr halte man die Krankenkassen unter Druck und forciere damit gleichzeitig ein neues Finanzierungssystem, nämlich die Kopfpauschale als Lösung. So zu lesen in der Zeitung „Neues Deutschland“. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, sind diese Zusatzbeiträge genauso steuerlich absetzbar wie die „normalen“ Kassenbeiträge, wovon aber nur diejenigen profitieren, die nennenswert Steuern zahlen.

Die Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die gesetzlichen Krankenkassen ist dann möglich, wenn das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Der Versicherte muss diesen Zusatzbeitrag zusätzlich zum Einheitsbeitrag von derzeit 14,9 Prozent allein zahlen. Dieser darf nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und höchstens 37 Euro betragen. Der Zusatzbeitrag kann bei einer Summe von bis acht Euro pauschal von allen Versicherten erhoben werden, darüber hinaus muss nach den Einkommensverhältnissen differenziert werden.



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Gepostet von Tom am 29 Jan, 2010 in der Kategorie Krankenversicherung. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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