Arbeitgeber Zuschuss zur Gesundheitsförderung


Schon gewußt? Der Arbeitgeber Zuschuss zur Gesundheitsförderung. Kurz und knapp nur bei aktuelle Geld News:

Haben Sie Migräne oder Rückenprobleme? Sprechen Sie nicht mit Ihrem Hausarzt, sondern mit Ihrem Arbeitgeber. Sie denken, wir spinnen doch. Nein! Es ist so, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn jährlich bis zu 500 Euro steuerfrei bezahlen kann, wenn dieser einen anerkannten Gesundheitskurs aufgrund gesundheitlicher Probleme besuchen möchte.

Die Grundlage dafür bildet die neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach sind rückwirkend zum 1.1.2008 besondere Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 500 Euro steuer- und beitragsfrei. Mal unverbindlich nachfragen, lohnt sich.



Gepostet von alex am 5 Feb, 2010 in der Kategorie Krankenversicherung. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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