Kfz Haftpflicht und Trunkenheit am Steuer
Immer wieder gerne nachgefragt wird, wie es sich denn mit der Leistung der Kfz Haftpflicht verhält, wenn der Lenker eines Wagens alkoholisiert ist, bei Trunkenheit am Steuer schließlich einen Unfall baut und dabei z.B. ein parkendes Auto rammt oder anschrammt. Gerade zu Zeiten des Karnevals scheint diese Frage viele Menschen zu beschäftigen.
Die Antwort ist sozusagen ernüchternd (verzeihen Sie uns bitte das Wortspiel). Wer derartig alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt und einen Schaden verursacht, hat diesen aus eigener Tasche zu bezahlen. Wäre der Schaden also ohne Alkohol nicht eingetreten, bedeutet dies für die Kfz Haftpflichtversicherung, dass diese Leistungsfrei gestellt wird. Wir raten an dieser Stelle: gönnen Sie sich doch mal was Gutes. Nehmen Sie ein Taxi - denn genau genommen ist das Touchieren eines parkenden Wagens noch das geringste Problem, das alkoholisierte Autofahrer verursachen können.


Februar 4, 2009 







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