Zahlt die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl?
Nicht selten kommt es vor und ist wohl auch jedem zweiten schon einmal in seinem Leben passiert - man stellt das Fahrrad schnell vor dem Supermarkt ab. Man hat ja nicht viel einzukaufen und deshalb, weil es ja schnell geht, schließt man das Fahrrad nicht ab. Es stehen ja auch noch viele andere Räder auch noch da. Und dann - man kommt heraus und - das Fahrrad ist weg. Gestohlen. Und jetzt? Zahlt die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl? Die Hausratversicherung zahlt den Verlust nur dann, wenn es im Vertrag eine Fahrrad-Klausel gibt. Dies erklärt der Bund der Versicherten. In der Klausel kann man 1 - 2 % der Versicherungs-Summe als Entschädigung vereinbaren. Ist man z.B. mit 50000 Euro und einem Prozent Fahrrad-Anteil versichert, so kann man bis zu 500 Euro für das gestohlene Fahrrad von der Hausratversicherung erhalten. Wichtig ist es daher immer, wenn man den Kaufvertrag von seinem Fahrrad gut aufbewahrt hat, denn diesen will die Versicherung vor Auszahlung des Verlustes einsehen. Die meisten Hausratversicherungen zahlen allerdings aufgrund der Nachtklausel nicht, wenn das Rad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Freien abgestellt ist und gestohlen wird. Zu diesen Zeiten sollte es in der Wohnung oder im Keller oder in der Garage abgestellt werden. Wird dort dann eingebrochen und das Fahrrad gestohlen, dann greift die Versicherung.


März 9, 2009 







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