Ein Wohnungseinbruch muss unverzüglich bei der Hausratversicherung gemeldet werden
Das Landgericht Köln gab einer Hausratversicherung die Zustimmung, dass sie die Schadensregulierung verweigerte, weil der Versicherte den Wohnungseinbruch nicht unverzüglich gemeldet hatte.
Deshalb, wenn man selbst einmal Opfer eines Wohnungseinbruches werden sollte, bitte unbedingt daran denken, dass man sich mit der Meldung bei der Hausratversicherung nicht zu lange Zeit lassen sollte. Dabei ist es völlig egal, dass man, wie im vorliegenden Fall, nach drei Wochen eine exakte Liste aller gestohlenen Gegenstände der Polizei vorlegte. Es ist so, dass nur dann eine Erfolg versprechende Sachfahndung eingeleitet werden kann, wenn ein Einbruch unverzüglich gemeldet wird und die entwendeten Gegenstände der Polizei bekannt sind. Wenn der Versicherungsnehmer dies versäumt, so verletzt er damit seine vertragsmäßigen Pflichten.


Mai 22, 2009 







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