Wann zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung bietet Schutz vor vielen Dingen. Doch wann zahlt die Versicherung für Hausrat und wann nicht? Das wissen viele Leute nicht und so hat sich die Redaktion von aktuellegeldnews.com gedacht, dass einige Fallbeispiele Licht ins Dunkel bringen könnten.
- Das Telefon wird im Cafè aus der Handtasche gestohlen: Die Hausratversicherung ersetzt bei Ladendiebstahl nichts. Wird einem Versicherungsnehmer dagegen die Handtasche auf der offenen Straße aus der Hand gerissen und gestohlen, so erhält man von der Versicherung eine Entschädigung.
- Das Handy wird aus dem Auto gestohlen: Die Hausratversicherung bezahlt den Schaden, wenn das Handy von außen nicht sichtbar, etwa im Handschuhfach, aufbewahrt wurde. Wenn es sichtbar auf der Ablage im Auto lag und gestohlen wird, dann wird die Versicherung nichts bezahlen.
- Ein Wohnungsbrand zerstört Euro-Scheine: Weil Geld ein Vermögenswert ist, ist es in der Hausratversicherung mitversichert. Es werden in der Regel bis zu 10.000 Euro ersetzt, wenn ein Bankbeleg oder eine Quittung den Besitzer als Geld-Besitzer ausweisen kann.
- Ein Trickbetrüger entwendet etwas aus der Wohnung: Lässt man Fremde in die Wohnung und muss hinterher einen Verlust beklagen, dann wird die Hausratversicherung nichts als Entschädigung bezahlen, weil nur Schäden, die durch Einbruch oder Diebstahl entstanden sind, reguliert werden.
- Ein Blitzschlag zerstört den Fernseher: In diesem Fall handelt es sich um einen Elementarschaden, den die Police nur dann ersetzen wird, wenn er extra versichert worden ist.
- Das Fahrrad wird vor der Haustüre gestohlen: Wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war und tagsüber gestohlen wurde, wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Üblicherweise sind Fahrräder mit 1 % versichert, was bedeutet, dass bei 30.000 Euro Versicherungssumme bis zu 300 Euro ersetzt werden können. Geschieht der Diebstahl allerdings nachts oder war das Fahrrad nicht abgeschlossen, dann wird es schwierig, Schadensersatz von der Versicherung einzufordern. Es liegt eine Selbstschuld vor.
- Das Aquarium läuft über und zerstört den Teppich: Da Aquarien nicht zum Grundversicherungsschutz gehören, sollten sie separat gegen einen geringen Aufpreis versichert werden. Ansonsten wird in einem Schadensfall kein Geld von der Versicherung bezahlt.
- Der Koffer wird aus dem Hotelzimmer gestohlen: Das Eigentum ist über die Hausratversicherung auch außerhalb der vier Wände versichert. Auch, wenn auf Reisen etwas geschieht, wie hier der Diebstahl des Koffers aus dem Hotelzimmer, dann wird der Schaden ersetzt. Allerdings nur, wenn man nicht länger als 3 Monate unterwegs ist.
Wie man sieht, kommt es immer auf den Einzelfall an. Fragen Sie bei Zweifel bei Ihrer Versicherungsagentur nach!


Mai 31, 2010 







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