Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden?

Ein Wasserschaden im Haushalt kommt gar nicht so selten vor, wie man vielleicht glauben mag. Jeder besitzt heutzutage eine Waschmaschine und viele sicher auch eine Spülmaschine. Und, obwohl die Geräte mit neuester Technik ausgestattet sind, sind sie nicht vor Mängeln oder Verschleiß unendlich lange gesichert. Der Schlauch der Waschmaschine oder Spülmaschine könnte platzen.

Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden? Ganz klar, die Hausratversicherung. Sie übernimmt die Reparatur der Waschmaschine, als auch den durch das austretende Wasser entstandenen Schaden in der Wohnung oder dem Haus. Wasserschäden zahlt die Hausratversicherung, sofern das Wasser aus Zu-, oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Das selbe gilt auch für mit dem Rohsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, Anlagen der Warmwasser-, oder Dampfheizung und Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen.

 Das bedeutet aber nicht, dass sie eintritt, wenn etwa die Badewanne überläuft, weil der Versicherungsnehmer vergessen hatte, den Wasserhahn auszudrehen. Eigenes Verschulden ist durch die Hausratversicherung nicht versichert. Der Standort der Geräte ist dabei unerheblich. Die Waschmaschine kann sich sowohl im Kellergeschoß als auch in der Wohnung befinden.

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