Der Schutz der Hausratversicherung besteht auch außerhalb der eigenen Wohnung

Die Hausratversicherung und deren Leistungen verbindet man eng mit der eigenen Wohnung. Das stimmt auch, aber es gibt auch Ausnahmen, in denen der Schutz der Hausratversicherung auch außerhalb der eigenen Wohnung besteht. Das Oberlandesgericht Hamm hatte einen Fall zu verhandeln, bei dem eine Hausratversicherung die Zahlung verweigerte. Ein Mann hatte vorübergehend zwei private Kameras an seinem Arbeitsplatz aufbewahrt. Dort wurden sie bei einem Einbruch gestohlen. Die Hausratversicherung des Mannes lehnte die Schadensregulierung ab. Als Begründung nannte sie den Sachverhalt, dass die Kameras sich nicht in der eigenen Wohnung befanden. Das Oberlandesgericht teilte diese Meinung nicht, da es sich nur um eine vorübergehende Auslagerung aus der Wohnung handelte und somit muss die Hausratversicherung Schadenersatz zahlen.

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