Heizdecke löst Brand aus – Hausratversicherung muss zahlen

Heizdecken sind nach wie vor sehr beliebt. Vor allem bei der älteren Bevölkerung. Sie frieren leichter als ein junger Mensch. Damit das Bett mollig warm wird, schaltet man einfach eine Heizdecke an. Soweit kein Problem. Aber, was ist, wenn durch die Heizdecke ein Brand ausgelöst wird. Die Person vergißt sie auszuschalten, solange sie die Wohnung für eine gewisse Zeit verlässt. In einem zu verhandelnden Fall hatte ein Mann vergessen, die Heizdecke auszuschalten, als er für eine Stunde die Wohnung verlassen hatte, um mit seinem Hund für eine Stunde spazieren zu gehen. Als er wieder nach Hause kam, stand seine Wohnung in Flammen. Seine Hausratversicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handele. Die Versicherungsgesellschaft wurde zur Regulierung des Schadens verurteilt. Die Tatsache, dass der Mann die Heizdecke eingeschaltet gelassen hatte, als er die Wohnung für eine Stunde verließ, stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. Zuständig war hier das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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