Hausratversicherung zahlt nicht bei Verlust des Generalschlüssel

Die Hausratversicherung kommt für den Ersatz des persönlichen Haustürschlüssels auf, nicht aber für fremde oder dienstliche Schlüssel. Wohnungsschutzbriefe helfen hier auch nicht weiter. Wenn man also einen Generalschlüssel mit sich trägt, sollte man entweder besonders gut darauf aufpassen oder vorsorgen, und den Schutz über die private Haftpflichtversicherung absichern.

Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Verlust des Generalschlüssel. Der Verlust fremder Schlüssel muss in der speziellen Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden, mitunter muss die Versicherung diesbezüglich aufgestockt werden. Der Verlust eines Generalschlüssels kann Folgekosten von 10.000 Euro und mehr hervorrufen. Der Grund für den hohen Schaden liegt darin, dass sämtliche Schlösser ausgetauscht werden müssen, für die der Generalschlüssel vorhanden war. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem Bürogebäude können da schon einige Schlösser zusammen kommen.

Die Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich auf die Zusatzversicherung hin. Diese kosten je Versicherungsgesellschaft zwischen 10 bis 15 Euro im Jahr zusätzlichen Beitrag und versichern Schlüsselverluste zwischen 10.000 Euro bis 50.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro.

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