Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl nicht immer
Die Hausratversicherung zählt zu den Versicherungen, die man unbedingt haben sollte. Sie tritt unter anderem auch bei Diebstahl ein. Dennoch zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl nicht immer.
Denn, was ist, wenn etwas aus der Garage gestohlen wird? Zählt die auch zum Hausrat? Hier wurde vom Landesgericht Coburg entschieden, dass der Diebstahl aus einer Garage, die 4 Kilometer vom Wohnhaus entfernt liegt, zu weit weg ist. Nur, wenn die Garage in Sichtweite ist, ist die Hausratversicherung zuständig und übernimmt den Schaden, der durch den Diebstahl entstanden ist. Nachzulesen unter AZ. 23 O 369/09.


Dezember 4, 2009 







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