Fälle in denen die Hausratversicherung nicht zahlt

Etwa 75 % aller deutscher Haushalte schützen ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung. Diese Versicherung bietet Schutz für Schäden an fast allen beweglichen Sachen im Haushalt. Das sind Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, aber auch Nahrungsmittel. Allerdings greift der Schutz nur, wenn der Schaden durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Vandalismus verursacht wurde.

Doch weiß auch jeder, in welchen Fällen die Hausratversicherung nicht zahlt?

Bricht kein Feuer aus und es verformen sich Gegenstände durch Hitze, wird der Schaden von der Hausratversicherung nicht ersetzt. Das gilt auch für Sengschäden, wie durch Zigarettenglut und Schäden an Elektrogeräten durch Kurzschluss.

Bei Diebstahl ohne Gewaltandrohung zahlt die Hausratversicherung auch nicht. Ebenso, wenn das Opfer und Drogen oder Alkohol Einfluß stand.

Bei Unwetter ist es so, dass Schäden durch Sturmflut, Schneedruck oder Lawinen nicht versichert sind. Die Versicherung muss auch nicht zahlen, wenn Feuchtigkeit durch unverschlossene Fenster oder Türen eindringt.

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