Privathaftpflichtversicherung: nur Haus zum Wohnen ist versichert, nicht das Haus zum Vermieten

Das Landgericht Coburg hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger hatte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, während er in seinem eigen genutzten Haus wohnte. Später kaufte er sich ein zweites Haus und zog in dieses um. Das bisherige Haus vermietete er über mehrere Jahre lang. Danach stand das Gebäude eine Zeit lang leer. Währenddessen fror eine Wasserleitung zu und es lief Wasser in das Nachbarhaus und verursachte dort große Schäden. Der Kläger forderte von seiner Privathaftpflichtversicherung, dass sie für die entstandenen Kosten aufkommt. Doch die Versicherung weigerte sich mit der Begründung, dass er ja schon lange nicht mehr selbst in dem Haus wohne. Nur das Wohnhaus ist versichert. Das Landgericht Coburg gab der Versicherung Recht. Die Versicherungspolice gilt nur für Häuser, die zum Wohnen, nicht zum Vermieten genutzt werden.

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