Springt die Haftpflicht bei Schäden grundsätzlich ein? Nein.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherungen denn eigentlich? Eigentlich doch immer, oder? Solche Fragen stellt sich so mancher, der sich einer Schadensforderung gegenüber sieht. Zwar ist die Haftpflichtversicherung selbstverständlich grundsätzlich verpflichtet für Schäden einzuspringen (falls diese nicht zum Beispiel vorsätzlich oder auch grob fahrlässig verursacht wurden, versteht sich!) - wenn es allerdings um Schäden geht, die kleine Kinder verursachen, kann dies anders aussehen.

Denn in einem solchen Fall kann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Versicherung schadensfrei stellen. Genau wie die Eltern, falls diese ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Konkret muss weder die Versicherung zahlen noch der Versicherungsnehmer, wenn in diesem Fall das Kind, welches das 10. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, etwa einen Schaden an einem PKW verursacht hat.

"Schön" werden Sie sich nun denken. Aber wer zahlt nun eigentlich den angerichteten Schaden? Genau genommen derjenige, der den Schaden erlitten hat! Wenn Sie dies aus ethisch-moralischen oder sonstigen Gründen heraus umgehen wollen: Mittlerweile gibt es Haftpflichtversicherungen, welche auch in diesen Fällen einspringen. Einfach mal nachfragen!

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