Freundschaftsdienst kann bei Schäden teuer werden
Haben Sie auch schon Angehörigen oder Bekannten geholfen, wenn diese sie um Hilfe gebeten haben? Klar, dass da keiner nein sagt. Aber haben Sie sich auch schon mal gefragt, wer dafür haftet, wenn ein Schaden passiert?
Dann kann der Freundschaftsdienst nämlich bei Schäden teuer werden. Einfache Dinge wie Blumen gießen während dem Urlaub der Nachbarin sind dabei noch das kleinste Problem. Wer allerdings anderen etwa beim Umzug etwas kaputt macht, der kann zur Kasse gebeten werden. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz. Wird dagegen jemand verletzt, dann können sogar Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen fällig werden.
Nach Meinung der Gerichte verhält es sich so, daß Gefälligkeiten die ohne Bezahlung und ohne Eigennutz angeboten werden, nicht bindend sind. Das bedeutet auch, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit der sogenannte Haushüter ersetzen muss. Bei Schäden, die während einem Freundschaftsdienst entstehen, haftet normalerweise die Privathaftpflichtversicherung. Allerdings sollte man seine Versicherungspolice nachlesen, denn in den meisten Altverträgen sind Gefälligkeitshandlungen ausdrücklich ausgeschlossen!


Juli 29, 2009 







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