Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2010

Über 160000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten werden duch die Künstlersozialversicherung gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit geschützt. Auch für die Alterssicherung sorgt sie.

Verlage, Theater oder Galerien müssen diese Abgabe entrichten, wenn sie die Arbeit von den sogenannten Kulturschaffenden verwerten. Bisher betrug der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung 4,4 %. Seit 2010 sinkt der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung auf 3,9 %.

Die Künstlersozialkasse wird durch die Beiträge der Versicherten sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert.

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