Streit über den Ankauf brisanter Kontodaten


Nach Berichten der „Financial Times Deutschland“ soll dem Bundesfinanzministerium eine CD mit Schweizer Kontodaten angeboten worden sein. Hierbei soll es sich um Daten der britischen Großbank HSBC Private Bank in Genf handeln, die deren Informatikspezialist Hervé Falciani bereits im vergangenen August den französischen Behörden angeboten habe. Nach Schätzungen von Ermittlern könnten diese Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Nun streiten die Bundestagsparteien darüber, ob Finanzminister Wolfgang Schäuble dem Informanten 2,5 Millionen Euro für eine Liste von 1500 deutschen Steuersünden zahlen soll.



Bedenken kommen aus der CDU, die sicherlich auch ihre Wählerklientel im Hinterkopf hat. Die FDP ist sich wieder mal unschlüssig, während sich die SPD ausdrücklich für einen Ankauf dieser Daten aussprach. Stimmen aus der CDU/CSU befürchten, dass der Rechtsstaat unglaubwürdig werde, wenn er für etwas Geld bezahle, das auf rechtlich zweifelhaftem Wege in jemandes Besitz gelangt ist. Auch könnte das Risiko, dass dies zu weiteren Straftaten ermuntere, nicht ausgeschlossen werden. In der Tat könnte der rechtlich fragwürdige Ankauf von Kontodaten zu einem lukrativen Geschäft für Bankangestellte in der Schweiz oder anderen Steueroasen ausarten.



Aus der FDP heißt es lapidar, dass hier die alte Regel gelte, keine Geschäfte mit Kriminellen zu machen. SPD-Chef Sigmar Gabriel verwies auf die Unverhältnismäßigkeit mit der jeder Parksünder verfolgt werde, nicht aber Leute, die bis zu 200 Millionen Euro an Steuern hinterziehen. Zustimmung auch von Dieter Ondracek, dem Chef der Steuer-Gewerkschaft. Für ihn mache es keinen Unterschied, ob der Finanzminister für diese Informationen Geld bezahle oder ob die Staatsanwaltschaft für Hinweise zur Ergreifung eines Straftäters eine Belohnung aussetze. Von einem Datenschutz nach Kassenlage sprach hingegen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in diesem Zusammenhang und verwies ebenfalls auf die zweifelhafte Rechtmäßigkeit eines solchen Geschäftes.



Das Bundesfinanzministerium lehnt bisher jede Stellungnahme zu diesem neuen Fall ab. Wie ein Sprecher erklärte, würden immer wieder Daten zur Verfügung gestellt. Das weitere Vorgehen in solchen Fällen hänge dann von der vorherigen Prüfung der Daten ab.



Einen ähnlichen Fall, die sogenannte Liechtenstein-Affäre, gab es bereits im Jahr 2008. Für den Ankauf von Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bankengruppe soll der Bundesnachrichtendienst vier bis fünf Millionen Euro gezahlt haben. Die nachfolgende bundesweite Razzia führte zu Ermittlungen gegen rund 700 Steuersünder, u.a. auch den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ein Jahr später sollen Steuernachzahlungen in Höhe von 147 Millionen Euro in die Staatskassen geflossen sein.

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