Umsatzsteuer und grenzüberschreitender Geschäftsverkehr

Das Ausmaß der Globalisierung nimmt weiter zu. Damit aber gerade auch die geschäftlichen Verflechtungen die Unternehmer und Dienstleister in Deutschland mit solchen aus dem Ausland eingehen. Bei der Rechnungsstellung steht dann die Frage nach der Ausweisung der Umsatzsteuer im Raum. Oder eigentlich nicht.

Denn hat der Geschäftspartner seinen wirtschaftlichen Sitz im Ausland ist keine Ausweisung der Umsatzsteuer nötig. In diesem Fall ist ein grenzüberschreitender Geschäftsverkehr gegeben. Allerdings liegt hier der Haken: Inländische Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass dies auch der Fall ist. Normalerweise kann der ausländische Geschäftspartner hierbei mit einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung helfen. Ist dies nicht der Fall sollten sich Geschäftsleute weitere Informationen über deren Geschäftspartner einholen und von diesen etwaige Referenzen verlangen. Hilfreich kann auch eine Nachfrage bei der IHK sein.

[[Informationen zur Ansässigkeitsbescheinigung mit Blick auf eine Vermeidung der Doppelbesteuerung erhalten deutsche Unternehmen u.a. von der Handelskammer Hamburg.]]

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