Schwellenwerte für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen

Im Rahmen der Neuerungen und Änderungen des Jahressteuergesetzes 2009 ergaben sich auch Änderungen durch das Steuerbürokratieabbaugesetz. Unter anderem geht es hier um die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen von Unternehmen sowie um die Verpflichtung, künftig Belege und Unterlagen elektronisch den Finanzämtern verfügbar zu machen. Für die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen gelten ab dem Jahr 2009 neue Schwellenwerte:

Umsatzsteuer:
2008 betrugen die Schwellenwerte bei monatlicher Abgabe 6.136 Euro und bei jährlicher Abgabe 512 Euro. Ab 2009 sind es bei monatlicher Abgabe 7.500 Euro und bei vierteljährlicher Abgabe 1.000 Euro. Unter 1000 Euro ist die Abgabe jährlich zu leisten.

Lohnsteuer:
Hier betrugen die Schwellenwerte im Jahr 2008 bei vierteljährlicher Abgabe 3.000 Euro und bei jährlicher Abgabe 800 Euro. Ab 2009 sind es bei vierteljährlicher Abgabe 4.000 Euro und bei jährlicher Abgabe 1.000 Euro. Bei anfallender Lohnsteuer über 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro ab dem Jahr 2009 muss die Abgabe monatlich erfolgen.

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