Klarstellung zu den steuerlichen Änderungen für Vereine

Der Gesetzgeber gab eine Klarstellung zu den steuerlichen Änderungen für Vereine heraus. Ursprünglich sah das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor, dass es keine gesetzliche Grundlage mehr für den steuerlichen Abzug von Mitgliedsbeiträgen an sogenannte Kulturfördervereine geben soll. Nun kam die Klarstellung, die besagt, dass die Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Diese Änderung tritt rückwirkend ab dem 31.12.2006 in Kraft. Sie gilt auch dann, wenn die Mitglieder Vergünstigungen erhalten. Liegt ab dem Jahr 2009 kein Besteuerungstatbestand, alos keine Gewinnrealisierung durch die Spende vor, dann sind Sachspenden aus dem Privatvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Gut, dass der Gesetzgeber die Klarstellung dem Gesetz noch nachgeschoben hat. Geregelt ist dies im § 10 b des Einkommensteuergesetzes.

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