Steuern sparen: Kosten für Allergiematratze als außergewöhnliche Belastung absetzen
Wer hätte gedacht, dass man Matratzen und Betten von der Steuer absetzen kann. Allergiker können das. Mitunter sind die Kosten für spezielle Allergikermatratzen und Allergikerbetten sehr hoch. Diese Kosten kann man als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben und somit steuerlich geltend machen und Steuern sparen.
Dabei ist es sinnvoll, damit die Kosten auch vom Finanzamt anerkannt werden, dass man sich vorher ein amtsärztliches Attest ausstellen lässt. Der Bundesfinanzhof, kurz BFH, hat zwar in seinem Urteil vom 15.03.2007 im Sinne der Steuerzahler geurteilt, indem er entschieden hat, dass das Attest auch im Nachhinein an den Kauf ausgestellt werden dürfte. Voraussetzung dabei: der Amtsarzt muss aus der Krankenakte die Notwendigkeit der Maßnahme eindeutig feststellen können.
Dennoch kann man sich unnötigen Stress mit dem Finanzamt sparen, wenn man sich schon vor dem Kauf der ursachenbeseitigenden Maßnahmen um ein solches Attest kümmert.
Was man auch noch wissen sollte: Nicht nur Pollen gelten als gesundheitsgefährdende Stoffe. Auch wenn man zum Beispiel Asbest, Schimmel oder giftige Lacke aus der Wohnung entfernen lassen muss, kann man die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen absetzen. In diesen Fällen ist oft auch ein technisches Gutachten notwendig, um nachzuweisen, dass die Konzentration der giftigen Stoffe bestimmte Grenzwerte überschreitet.


Mai 6, 2009 







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