Lohnsteuerrichtlinien 2008: Reisekosten bei Fortbildungskosten

Mit den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 hat sich das Reisekostenrecht geändert. Das hat auch Auswirkungen auf die Reisekosten bei Fortbildungskosten.

Fahrtkosten: Ist die Fortbildung betrieblich veranlasst, können die Fahrten zur Fortbildungsstätte vom ersten Tag an in voller Höhe beziehungsweise mit 0,30 € pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2007 war hier nur die geringere Entfernungspauschale ab dem vierten Monat absetzbar.

Verpflegungsmehraufwand: Hier sieht es anders aus, denn beim Verpflegungsmehraufwand gilt weiterhin die Drei-Monats-Frist. Sie gilt dann, wenn die Fortbildungsstätte an mehr als zwei Tagen pro Woche besucht wird. Das heisst, dass der Verpflegungsaufwand nur für maximal drei Monate abziehbar ist - bei einer Tätigkeit an derselben auswärtigen Fortbildungsstätte.

Arbeitszimmer: Da das häusliche Arbeitszimmer seit 2007 nur noch dann steuerlich anerkannt wird, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, ist das Arbeitszimmer bei der Fortbildung meist nicht mehr absetzbar. Es kommt immer auf das Gutdünken des Sachbearbeiters an.

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