Änderung der Verbrauchsteuergesetze kommt – Entwurf liegt bereits vor

Wieder einmal geht man den Versuch an, Gesetze zu ändern und deren Durchführung zu vereinfachen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums wurde am 18.02.2009 von der Bundesregierung beschlossen. Eine Richtlinie des Rates der Europäischen Union musste in das deutsche Recht umgesetzt werden. Betroffen sind Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse. Wobei die Besteuerungshöhe dieses Mal nicht geändert werden soll, sondern bei der Beförderung von verbrauchsteuerbaren Waren zwischen den EU-Ländern soll ein EDV-gestütztes Verfahren eingeführt werden. EU-weit wird das IT-Verfahren EMCS eingeführt werden, das ab dem Monat April 2010 starten sein und ab Januar 2011 bindend sein soll. Zur Erklärung: EMCS heisst Excise Movement and Control System. Das zentrale Thema für die Änderung der Verbrauchsteuergesetze ist die Bekämpfung des EU-weiten Steuerbetruges. Die Umsetzung der Neuerungen würde das Mitführen der Dokumente bei der Beförderung überflüssig machen, das würde das IT-Verfahren übernehmen. So könnte der Beförderungszeitraum genau von den Unternehmen und Zollbehörden überwacht werden und dem Steuerbetrug entgegengewirkt werden.

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