Finanzämter haben bis 31.12. Weihnachtsfrieden
Um die Menschen in der besinnlichen Zeit nicht mit Post vom Finanzamt zu stören, gibt es vom 17.12. bis zum 31.12. den Weihnachtsfrieden. Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern bedeutet, dass der Steuerzahler während der Weihnachtstage nicht mit Post der Steuerbehörde zu rechnen hat.
Es werden weder Steuern angemahnt, noch Zwangsgelder festgesetzt, noch Vollstreckungen durchgeführt. In diesem Zeitraum werden auch keine Betriebsprüfungen angekündigt. Allerdings kraft Gesetz eintretende Rechtsfolgen sind die Ausnahme. Darunter fallen Säumniszuschläge und Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Mitteilung des Weihnachtsfriedens darf aber nicht die Fälligkeiten der pünktlichen Zahlung der fälligen Steuern beeinträchtigen.
Auch Steuerbescheide werden weiterhin während dieser Zeit versandt. Vorteil: Auch Steuererstattungen werden durch den Weihnachtsfrieden der Finanzämter nicht verzögert.


Dezember 28, 2009 







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