Einzelheiten zum neuen Erbschaftsteuerrecht
Einzelheiten zum neuen Erbschaftsteuerrecht:
Das neue Erbschaftsteuerrecht gibt es seit dem 01.01.2009. Es betrifft Erbfälle und Schenkungen seit diesem Datum, wobei beim Erben das Sterbedatum zählt.
Vom neuen Erbschaftsteuerrecht profitieren Ehepartner, Kinder und eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Sie können seit Januar mehr steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, denn ihre persönlichen Steuerklassen wurden stark angehoben. Bei Immobilien muss allerdings etwas beachtet werden. Früher schlugen sie mit einem Verkehrswert mit ca. 60 % zu Buche, jetzt sind es 100 %. Allerdings nur, wenn der Erbe die Immobilie weniger als zehn Jahre selbst nutzt. Ansonsten bleibt sie voll steuerfrei. Für Kinder gilt das Sonderrecht, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf, ansonsten entfällt die Steuerfreiheit.
Schenkungen sind nicht steuerfrei. Allerdings gelten für Schenkungen dieselben Freibeträge wie für das Erben. So können sich nahe Verwandte große Beträge steuerfrei schenken. Und der Freibetrag kann außerdem alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden.
An ein Testament werden zwei formale Mindestanforderungen gestellt. Das ist zum einen die eigene Handschrift, außer es wurde beim Notar aufgesetzt, sowie die eigene Unterschrift. Nicht zwingend aber durchaus hilfreich ist die Angabe des Ortes und des Datums auf dem Testament.
Man kann nicht nur Vermögen erben, sondern auch Schulden. Solche Erbschaften kann man innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Dabei muss man beachten, dass die Frist bereits dann beginnt, wenn man vom Tod des Erblassers und dem eigenen Erbanspruch erfahren hat.


April 30, 2009 







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