Private Rentenversicherung mit Ertragsanteil besteuert

Ein ganz wichtiger Hinweis zur Rentenbesteuerung: Ab dem Jahr 2005 mussten Renten, Alt- und Neurenten, mit dem steuerpflichtigen Anteil von 50 % versteuert werden. Grundlage hierfür ist das Alterseinkünftegesetz. Das betrifft die gesetzlichen Renten, also die Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Dieser steuerpflichtige Anteil steigt jährlich so an, dass ab dem Jahr 2040 die Rente voll versteuert werden muss. Ab dem 01.10.2009 sind alle Rententräger verpflichtet, den Finanzämtern die Höhe der ausgezahlten Renten mitzuteilen, und das rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2008. Dies hat das Bundeszentralamt für Steuern veranlasst.

So und nun kommt der große Unterschied zwischen gesetzlichen Renten und privaten Renten. Lebenslange Renten aus einer privaten Versicherung sind nur in der Höhe des altersabhängigen Ertragsanteils steuerpflichtig. Beginnt zum Beispiel die Rente mit 65 Jahren, so beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil einer Altersrente nur 18 %.

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