Privat beauftragte und vom Jugendamt vermittelte Tagesmütter sind steuerpflichtig

Die Oberfinanzdirektion Koblenz gab am 02.02.2009 in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt, dass ab dem Jahr nun eine Gleichbehandlung hergestellt wurde. Das bedeutet, dass künftig auch die vom Jugendamt vermittelten Tagesmütter steuerpflichtig sind. Die Versteuerung erfolgt als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Von den Einkünften können pro betreutem Kind steuerliche Pauschalen abgezogen werden. Nicht zu beanstanden vom Finanzamt ist auch eine Aufstellung des Steuerpflichtigen über die tatsächlich entstandenen  Aufwendungen. Ist die Pauschale höher, so können ab dem Jahr 2009 pro Kind, das ganztags im Haus der Tagesmutter betreut wird, 300 Euro angesetzt werden. Ist die Betreuungszeit im einen oder anderen Fall geringer, so wird die Pauschale auch anteilig gekürzt. Bisher gab es eine monatliche Pauschale in Höhe von 246 Euro pro Kind. Damit wurden die Aufwandspauschalen erfreulicherweise erheblich erhöht. Neben dem Ansatz der Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit besteht auch die Möglichkeit die Tätigkeit als Minijob auszuführen. Das wären dann steuer- und abgabenfreie Einnahmen aus der Kinderbetreuungstätigkeit. Die monatliche Höchstverdienstgrenze liegt dann allerdings bei 400 Euro. Die Abgaben trägt der Arbeitgeber. Aufwandspauschalen finden bei dieser Gestaltung allerdings keine Anwendung. Weitere Informationen sind unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de unter Bürgerinnen und Bürger / Familie und Kinder erhältlich.

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