Mobbing: Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen?

Mobbing ist etwas Schreckliches. Die Betroffenen leiden oft monatelang, ehe sie sich trauen, etwas zu sagen. Mobbing kann an verschiedenen Orten auftreten, sogar schon in der Schule beginnt es damit. Mobbing am Arbeitsplatz ist schlimm. Oft sind die Betroffenen gesundheitlich so angeschlagen durch das Mobbing, dass sie Hilfe brauchen. Diese Hilfe kostet Geld. In der privaten Einkommensteuererklärung können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

 

  • Werbungskosten: Als Werbungskosten können Kosten für Mobbing-Selbsthilfegruppen und Anti-Mobbing-Seminare steuerlich abgesetzt werden, wenn die Kosten durch Mobbing während der Ausübung des Berufs entstanden sind. Damit die Kosten auch vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden, müssen Nachweise erbracht werden. Hier ist zum Beispiel als Nachweis eine schriftliche Beschwerde an den Arbeitgeber hilfreich.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Mobbing am Arbeitsplatz. Daraus resultierende Krankheits- und Kurkosten können in der privaten Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings wird eine zumutbare Belastung angerechnet.
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