Kosten für die Haushaltshilfe sind bei der Einkommensteuer absetzbar

Kurz und knapp: Es lohnt sich nicht, die Haushaltshilfe schwarz zu beschäftigen und zu riskieren, dabei erwischt zu werden. Seit 2006 sind die Kosten für die Haushaltshilfe leichter von der Einkommensteuer absetzbar. Und ab 2009 wurden die Möglichkeiten noch einmal ausgeweitet. Das bedeutet, dass nun 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Bei Minijobbern sind es maximal 510 Euro im Jahr. Ansonsten liegt die Obergrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen bei 4000 Euro und für Handwerksleistungen bei 1200 Euro. Dabei ist es unerheblich, laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft, ob die Arbeiten an einen selbständigen Anbieter oder an eine Dienstleistungsagentur vergeben werden. Der Privathaushalt wird zum Arbeitgeber. Er muss den Angestellten bei der Minijobzentrale anmelden. Hier gibt es das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren. Anfallen tun als pauschale Abgaben 15,3 % der Lohnsumme. Diese können per Einzugsermächtigung abgeführt werden.

Twitter Digg Delicious Stumbleupon Technorati Facebook Email

Bisher keine Kommentare...sei der Erste!

Hinterlasse einen Kommentar

personal grants

college grants

college grants

federal grants

college grants