Kassenbeiträge ab 2010 besser steuerlich absetzbar
Die Finanzämter erkennen ab 2010 einen größeren Teil der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Das schöne daran ist, dass dieser Vorteil den Arbeitnehmern schon ab januar in der laufenden Lohnabrechnung gutgeschrieben wird. Privat Versicherte müssen dafür 2011 eine Steuererklärung abgeben.
Das ist eine gute Nachricht: die Kassenbeiträge sind ab 2010 besser steuerlich absetzbar. Aber auch schon heute erkennt der Fiskus viele andere Prämien an. So sind viele Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Man unterscheidet dabei zwischen den Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei beiden wird anders gerechnet und es werden vom Finanzamt auch unterschiedliche Obergrenzen zugrunde gelegt.
Unter die Altersvorsorge fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und die Rürup-Renten. 68 % der Prämien sind für 2009 absetzbar, bis maximal 13600 Euro, bei Ehepaaren das doppelte. Beiträge zu Riester-Renten werden gesondert über die Anlage AV abgerechnet und nur anerkannt, wenn der Steuervorteil die vom Staat gezahlten Zulagen übersteigt.
Im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirken sich steuermindernd Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen-, private Haftpflichtversicherung, Unfall- und Risikolebensversicherung aus. Allerdings sind sie auf 1500 Euro beschränkt. Das betrifft Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Bei Selbständigen werden 2400 Euro pro Jahr steuerlich anerkannt. Beide Pauschalen werden nach Meldungen zufolge ab 2010 um 400 Euro erhöht. Die Pflegeversicherung ist unabhängig davon voll absetzbar, die Krankenversicherung ist zu 96 % absetzbar.


Oktober 28, 2009 







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