Geld reist mit Finanzamt
Wer aktuell mit viel Geld reist muß immer mit dem Finanzamt rechnen. Und der Zoll hilft dabei. Selbst beim Überschreiten der Grenzen innerhalb der EU oder der Ankunft mit dem Urlaubsflieger dürfen die Zollbeamten nach mitgeführtem Bargeld fragen. Goldmünzen und Goldbarren müssen auch innerhalb der EU zum Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden.
Reisende, die das Gebiet der EU verlassen oder in die Union einreisen, sind schon seit zwei Jahren verpflichtet Bargeld ab 10.000 Euro anzumelden. Auskunft über Herkunft und Empfänger des Geldes sind lückenlos zu geben.
Neu ist beim bald in Kraft tretenden Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, daß vom Zoll auch nach Kontoauszügen, Einzahlungsbelegen und Depotaufstellungen gesucht wird. Obwohl diese nicht meldepflichtig sind können die Zöllner die gefundenen Unterlagen an das Finanzamt zur Prüfung senden. Ein Anfangsverdacht muß nicht bestehen. Bei der Rückkehr nach Deutschland sollte der Reisende nicht vergessen neben dem Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, Wertpapiere und Zinskupons anzumelden. Auch wer mit dem Zug über Basel in die Schweiz reist, muß einen Extravordruck beim Schaffner ausfüllen. Internationale Verträge sehen den Austausch der erfaßten Daten vor, um im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus Erfolge zu erzielen. Daß das Finanzamt von den Ergebnissen profitiert, ist nur gerecht.
Für alle Ertappten gibt es noch ein Hintertürchen. Mit einer unverzüglichen Selbstanzeige bei seinem Finanzamt kann der Steuerpflichtige noch größeren Schaden abwenden.


Juli 30, 2009 







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