Dienstwagen im Einzelfall nach Prüfung steuerfrei
Im Einzelfall kann nach Prüfung ein Dienstwagen auch steuerfrei sein. So hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgestellt, dass ein Dienstwagen, der ausschließlich und nachweisbar nur dienstlich genutzt wird, von der Steuer befreit ist. Es werden sicherlich Einzelfälle bleiben, aber das Finanzamt darf nicht mehr so einfach wie bisher unterstellen, dass der Dienstwagen auch in der Freizeit genutzt wurde.
Normalerweise kostet der Firmenwagen nämlich Steuern und zwar ein Prozent vom Listenpreis. Die Steuer wird auf den geldwerten Vorteil erhoben, der durch die private Nutzung des Autos entsteht. Der Dienstwagen ist und bleibt eben in Deutschland ein Statussymbol. Für die Finanzämter also gut verdientes Geld, denn bisher reichte die Vermutung der zusätzlichen privaten Nutzung, um Steuern für den Wagen festzusetzen.
Genau aus diesem Grund hatte der Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Carsten Schwerdtfeger von der Hamburger Kanzlei Schlarmann von Geyso den Prozess bis zum Bundesgerichtshof geführt. Die mögliche Steuererleichterung für einige Steuerzahler wird selten bleiben. Im Prozess ging es um einen Apotheker aus Niedersachsen, der sowohl einen Dienstwagen als auch einen privaten Wagen hatte. Nach Prüfung blieb sein Dienstwagen steuerfrei, denn die private Nutzung dessen war vertraglich untersagt. Ausserdem wurden die Schlüssel dafür in einem Schlüsselkasten in der Firma aufbewahrt. Als die Stichproben über den Benzinverbrauch auch keinen Hinweis auf zusätzliche Fahrten lieferten, musste die Steuerfreiheit gewährt werden.


August 25, 2010 







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