Deutscher Steuerberaterverband begrüßt Urteil zur Pendlerpauschale

Über die Pendlerpauschale wurde ja schon viel berichtet. Dennoch sollen nochmals einige Details erwähnt werden. Mit dem Urteil vom 09.12.2008 hatte das Bundesverfassungsgericht ein klares Bekenntnis für ein systematisches Steuerrecht abgegeben. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßt das Urteil zur Pendlerpauschale. Diese Entscheidung könne auch künftig wegweisend als Leitlinie der Steuergesetzgebung dienen. Die Richter stellten mit dem Urteil den Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes wieder her. Die rückwirkende Anwendung der Pendlerpauschale ist auch gewährleistet und die geänderten Einkommensteuerbescheide sind schon vielen Steuerpflichtigen zugegangen. Sollte dies bis 31.03.2009 nicht geschehen, so rät der Deutsche Steuerberaterverband, dass man beim zuständigen Finanzamt nachhakt. Nach diesem Datum sind Rückzahlungen gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung sogar zu verzinsen. Aber bei der Überprüfung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss bedacht werden, dass neben den sonstigen Aufwendungen von Arbeitnehmern, der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, den es ohnehin gibt, überschritten wird. Nur dann macht die Berücksichtigung Sinn und führt zu einer rückwirkenden Steuererstattung.

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