Bürgerentlastungsgesetz ab 2010: Entlastung für alle Krankenversicherte

Der Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz ist von der Bundesregierung beschlossen worden. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu konkrete Ausführungen gemacht. Das Gesetz soll am 01.01.2010 in Kraft treten. Eine dauerhafte Entlastung für alle Krankenversicherte und Pflegeversicherte soll dann kommen, indem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben vollständig in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Grundlage für diese Entlastung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.02.2008. Es wird nicht zwischen privat und gesetzlich Versicherten unterschieden. Folgende Neuerungen werden zitiert: Der heutige Sonderausgabenabzug für alle sonstige Vorsorgeaufwendungen, die neben Aufwendungen für die Altersvorsorge abziehbar sind, wird in einen Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge (Basisabsicherungsniveau) und Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) umgestaltet. Die Beiträge werden in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus als Sonderausgaben berücksichtigt. Krankenversicherungsprämien des neuen Basistarifs sind bis auf den Krankengeldanteil in vollem Umfang Sonderausgaben.

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