Bundesverfassungsgericht muss über Solidaritätszuschlag entscheiden

Ein leidiges Übel, das jeder zu den Steuern noch dazu zahlen muss. Die Rede ist vom Solidaritätszuschlag. Nun hat als erstes deutsches Gericht das niedersächsische Finanzgericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig befunden.

Daraufhin verwiesen die Richter das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hier muss nun über den Solidaritätszuschlag entgültig entschieden werden. In der Begründung des niedersächsischen Finanzgerichtes ist zu lesen, dass die Einführung des Solidaritätszuschlages in Einklang mit den Kosten für die deutsche Einheit stand. Mit der Erhebung einer Ergänzungsabgabe darf ein derartiger langfristiger Bedarf nicht gedeckt werden.

Das Urteil können Sie folgendermaßen nachlesen unter : FG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2009, Az. 7 K 143/08.

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