Müssen auch Rentner, die nicht steuerpflichtig sind, Abgeltungsteuer bezahlen?

Die Antwort ist leicht gesagt: Ja! Auch Rentner, die nicht steuerpflichtig sind, müssen Abgeltungsteuer bezahlen. Diese fällt unabhängig davon an. Sie wird von den Banken und Sparkassen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Was man machen kann, das ist, dass man beim Kreditinstitut eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht. Nach Vorlage wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungsteuer abgeführt. Sinnvoll ist es, sich diese von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Möchten Sie den Antrag alleine ohne fremde Hilfe stellen, so können Sie die entsprechenden Formulare beim Finanzamt anfordern. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie nicht mehr als 7664 Euro an steuerlichen Einkünften im Jahr haben. Bei der Berechnung können Rentner Freibeträge nutzen und so sind ihre Einnahmen, wie Renten, Pensionen und Zinsen nur zum Teil steuerpflichtig.

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